Hotel-Rücktrittsversicherung
Die Rücktrittsversicherung der HanseMerkur ersetzt Ihnen bis zur Höhe des versicherten Arrangement-Preises:
- Stornokosten, wenn Sie Ihren Aufenthalt im Hotel aus versichertem Grund nicht antreten können.
- Hinreise-Mehrkosten, wenn Sie ein Anschlussverkehrsmittel wegen der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht erreichenden
und Ihren Hotel-Aufenthalt dadurch später antreten.
- Umbuchungskosten, wenn Sie die Reise aus versichertem Grund umbuchen müssen - bis 42 Tage vor Reiseantritt auch aus persönlichen Gründen bis maximal 30 €.
Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung)
Die Urlaubsgarantie der HanseMerkur erstattet Ihnen zusätzliche Rückreise- und Unterkunftskosten in folgenden Fällen:
- Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung oder Tod
- Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
- Adoption eines minderjährigen Kindes
- Mitteilung eines Termins zur Organspende
- Verkehrsmittelverspätung um mehr als 2 Stunden
- erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person (ab 2.500 €) infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- Naturkatastrophen und Elementarereignisse am Urlaubsort
Notfall-Versicherung
Die Notfallversicherung der HanseMerkur sichert Sie perfekt ab:
- mit der Übernahme von Kosten für einen Krankentransport (bis 2.500 € in Deutschland) oder für eine Bergung (bis 5.000 € in Deutschland)
- mit der Übernahme von Überführungs- oder Bestattungskosten in Deutschland
- mit einem Fahrrad-Schutz bei Fahrradpannen (bis 75 €) und Fahrraddiebstahl (bis 250 €)
- mit unserem Schutzengel für Ihr Haus bei Schäden am Eigentum ab 2.500 €
Autoreiseschutzbrief-Versicherung
Sie haben Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie auf Ihrer Reise mit dem von Ihnen benutzten Fahrzeugen eine Panne haben, einen
Unfall erleiden oder Ihnen das Kfz gestohlen wird. In diesen Fällen organisiert die Hansemerkur Hilfe am Schadensort (Wiederherstellung des Fahrzeuges durch einen Pannenhilfsdienst), das ggf. erforderliche
Abschleppen in die nächste Werkstatt sowie die Beschaffung von benötigten Ersatzteilen und übernimmt die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten.
Kurzzeitige Auslandskrankenversicherung 48 Stunden
Versicherungsschutz im Rahmen der Reise-Krankenversicherung bis max. 48 Stunden Aufenthalt in einem Nachbarstaat Deutschlands.
Reisegepäck-Versicherung
Ihr Reisegepäck ist gegen Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigungen versichert, solange es sich im Gewahrsam eines Beherbergungsbetriebes befindet. Versichert ist der Zeitwert des mitgeführten Reisegepäcks.
Sollte Ihr Gepäck während der Reise durch Diebstahl,
Verkehrsunfälle oder Elementarereignisse (z. B. Brand, Sturm, Überschwemmung) abhanden kommen bzw. zerstört oder beschädigt werden, ist es ebenfalls versichert.
Im Schadenfall erhalten Sie eine Entschädigung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Versicherungssumme: 2500,- je Einzelperson
Kein Selbstbehalt bei der Gepäckversicherung