Hotel-Rücktrittsversicherung
Die Rücktrittsversicherung der HanseMerkur ersetzt Ihnen bis zur Höhe des versicherten Arrangement-Preises:
- Stornokosten, wenn Sie Ihren Aufenthalt im Hotel aus versichertem Grund nicht antreten können.
- Hinreise-Mehrkosten, wenn Sie ein Anschlussverkehrsmittel wegen der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht erreichenden und Ihren Hotel-Aufenthalt dadurch später antreten.
- Umbuchungskosten, wenn Sie die Reise aus versichertem Grund umbuchen müssen - bis 42 Tage vor Reiseantritt auch aus persönlichen Gründen bis maximal 30 €.
Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung)
Die Urlaubsgarantie der HanseMerkur erstattet Ihnen zusätzliche Rückreise- und Unterkunftskosten in folgenden Fällen:
- Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung oder Tod
- Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
- Adoption eines minderjährigen Kindes
- Mitteilung eines Termins zur Organspende
- Verkehrsmittelverspätung um mehr als 2 Stunden
- erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person (ab 2.500 €) infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- Naturkatastrophen und Elementarereignisse am Urlaubsort